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FAHRZEUG 🇩🇪 Deutschland

HU überzogen: Was droht, wenn der TÜV abgelaufen ist?

15 Euro ab 2 Monaten, 60 Euro plus 1 Punkt ab 8 Monaten: die offizielle Bußgeldstaffel für eine überzogene HU und wann die Prüfung strenger wird.

20. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit · vom LapseGuard-Team

Wer die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich TÜV) überzieht, zahlt zwischen 2 und 4 Monaten Verspätung 15 Euro Bußgeld. Zwischen 4 und 8 Monaten sind es 25 Euro, danach 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Innerhalb der ersten 2 Monate ist im Bußgeldkatalog kein eigener Betrag vorgesehen, dafür wird die Prüfung selbst ab diesem Zeitpunkt umfangreicher.

Die Bußgeldstaffel im Überblick

Die Bußgeldkatalog-Verordnung listet die Beträge für Pkw unter der laufenden Nummer 186.2, gestaffelt danach, wie lange der Vorführtermin zur HU überschritten wurde:

  • mehr als 2 bis zu 4 Monate: 15 Euro
  • mehr als 4 bis zu 8 Monate: 25 Euro
  • mehr als 8 Monate: 60 Euro, zusätzlich 1 Punkt in Flensburg

Baust du mit abgelaufener HU zusätzlich einen Unfall, kommen weitere Folgen hinzu, etwa ein möglicher Regress deiner Kfz-Versicherung: siehe TÜV abgelaufen: Diese Strafe droht, vor allem nach einem Unfall.

Der Punkt kommt nicht aus der Bußgeldkatalog-Verordnung selbst, sondern aus Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung: Sie listet die laufende Nummer 186.2.3 explizit unter den eintragungsfähigen Ordnungswidrigkeiten. Für Fahrzeuge, die zusätzlich einer regelmäßigen Sicherheitsprüfung unterliegen, gelten unter Nummer 186.1 eigene Sätze.

Ab zwei Monaten: die vertiefte Untersuchung

Wer erst nach mehr als 2 Monaten zur HU erscheint, bekommt nicht einfach dieselbe Prüfung nachgeholt. Anlage VIIIa der StVZO schreibt vor, dass die Prüforganisation dann zusätzliche Ergänzungsuntersuchungen durchführt, “wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist”, ausdrücklich auch “bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate”. Praktisch bedeutet das: Je länger das Fahrzeug ungeprüft gefahren wurde, desto genauer schaut sich der Prüfer sicherheitsrelevante Bauteile an.

Wer haftet: Halter statt Fahrer

Das Bußgeld richtet sich nach der StVZO gegen den Halter, nicht gegen eine bestimmte Fahrt: Wer als Halter sein Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung vorführt, handelt nach Paragraf 29 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Paragraf 69a Absatz 2 Nummer 14 StVZO ordnungswidrig. Die Frist läuft dabei unabhängig davon weiter, ob das Auto tatsächlich bewegt wird oder nur ungenutzt in der Garage steht.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist? Drei Dinge, gestaffelt nach Verspätung. Bis 2 Monate sieht der Bußgeldkatalog keinen eigenen Betrag vor. Ab mehr als 2 Monaten werden 15 Euro fällig und die Prüfung selbst wird nach Anlage VIIIa StVZO um Ergänzungsuntersuchungen erweitert. Ab mehr als 4 Monaten sind es 25 Euro, ab mehr als 8 Monaten 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Das Bußgeld trifft dabei den Halter, nicht den Fahrer.

Bekomme ich sofort einen Punkt, wenn die HU abgelaufen ist? Nein. Ein Punkt in Flensburg wird laut Anlage 13 FeV erst fällig, wenn die Frist um mehr als 8 Monate überschritten wird. Darunter bleibt es bei einem reinen Bußgeld ohne Punkt.

Wird die Prüfung automatisch strenger, wenn ich zu spät komme? Ja. Überschreitest du den Vorführtermin um mehr als 2 Monate, muss die Prüfstelle laut Anlage VIIIa StVZO zusätzliche Ergänzungsuntersuchungen durchführen.

Wer zahlt das Bußgeld, Halter oder Fahrer? Der Halter. Die Pflicht, das Fahrzeug rechtzeitig vorzuführen, trifft nach Paragraf 29 Absatz 1 StVZO ausdrücklich den Halter, unabhängig davon, wer zuletzt gefahren ist.

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Quellen

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