Wer die Hauptuntersuchung (HU, umgangssprachlich TÜV) überzieht, zahlt laut Bußgeldkatalog-Verordnung zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld, gestaffelt nach der Dauer der Überschreitung. Baust du mit abgelaufenem TÜV einen Unfall, wird es teurer: Deine Kaskoversicherung darf die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen, und die Kfz-Haftpflichtversicherung darf bei dir als Fahrer bis zu 5.000 Euro Regress nehmen.
Das Bußgeld für die überzogene HU
Die Bußgeldkatalog-Verordnung listet die Beträge für Pkw unter der laufenden Nummer 186.2, gestaffelt nach der Überschreitungsdauer:
- mehr als 2 bis zu 4 Monate: 15 Euro
- mehr als 4 bis zu 8 Monate: 25 Euro
- mehr als 8 Monate: 60 Euro, zusätzlich 1 Punkt in Flensburg nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Was bei einem Unfall zusätzlich passiert
Baust du einen Unfall, zahlt deine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners zunächst ganz normal, dafür ist sie da. Hat aber ein technischer Mangel zum Unfall beigetragen, den eine rechtzeitige HU aufgedeckt hätte, darf sie laut Paragraf 5 Absatz 3 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung bis zu 5.000 Euro von dir als Fahrer zurückfordern. Der Regress setzt also einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Mangel und dem Unfall voraus, nicht schon die überzogene Frist allein.
Was mit der Kaskoversicherung passiert
Zahlst du zusätzlich eine Kaskoversicherung für dein eigenes Fahrzeug, gilt Paragraf 81 Versicherungsvertragsgesetz: “Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.” Wusstest du also von einem sicherheitsrelevanten Mangel und bist trotzdem lange ohne HU weitergefahren, kann die Kürzung im Ernstfall bis zur vollständigen Leistungsverweigerung reichen.
Wer haftet: der Halter, nicht nur der Fahrer
Das Bußgeld richtet sich nach der StVZO gegen den Halter: Wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung vorführt, handelt nach Paragraf 29 in Verbindung mit Paragraf 69a Absatz 2 Nummer 14 StVZO ordnungswidrig, unabhängig davon, wer zuletzt gefahren ist.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich mit abgelaufenem TÜV einen Unfall baue? Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners zunächst in jedem Fall. Hat ein unentdeckter technischer Mangel zum Unfall beigetragen, darf sie laut Paragraf 5 Absatz 3 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung aber bis zu 5.000 Euro von dir zurückfordern.
Was passiert mit meiner eigenen Kaskoversicherung? Sie darf die Leistung bei grober Fahrlässigkeit nach Paragraf 81 Versicherungsvertragsgesetz anteilig kürzen, im Extremfall bis auf null.
Wie hoch ist das reine Bußgeld für die überzogene HU? Zwischen 15 Euro (2 bis 4 Monate) und 60 Euro plus 1 Punkt (ab 8 Monaten), gestaffelt nach der Bußgeldkatalog-Verordnung.
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Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage zu Paragraf 1 Absatz 1, laufende Nummer 186 (gesetze-im-internet.de)
- Anlage 13 FeV, Nummer 3.5.1, Punktekatalog (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 5 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung, Regressbeschränkung (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 81 Versicherungsvertragsgesetz, Herbeiführung des Versicherungsfalls (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 29 StVZO, Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (gesetze-im-internet.de)