Ein abgelaufener Personalausweis ist nach Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Der gesetzliche Bußgeldrahmen dafür reicht laut Absatz 3 bis zu 3.000 Euro, die Untergrenze liegt laut Paragraf 17 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz bei 5 Euro. Eine bundesweit einheitliche Tabelle mit konkreten Beträgen gibt es aber nicht, das zuständige Bürgeramt entscheidet im Einzelfall.
Der gesetzliche Rahmen: zwischen 5 und 3.000 Euro
Das Personalausweisgesetz selbst nennt keinen festen Betrag, sondern nur eine Obergrenze. Nach Paragraf 17 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz beträgt eine Geldbuße “mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro”. Für den fehlenden gültigen Ausweis setzt Paragraf 32 Absatz 3 Personalausweisgesetz diese Obergrenze auf bis zu 3.000 Euro herauf. Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall tatsächlich ausfällt, legt das jeweilige Bürgeramt fest, eine bundesweite Tabelle wie im Straßenverkehr existiert für den abgelaufenen Personalausweis nicht.
Wie lange ein Personalausweis gültig ist, und wie lange er abgelaufen sein darf
Nach Paragraf 6 Absatz 1 Personalausweisgesetz werden Personalausweise “für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt”. Warst du bei der Ausstellung noch keine 24 Jahre alt, beträgt die Gültigkeitsdauer nach Absatz 3 sechs Jahre. Das aufgedruckte Datum ist damit das einzige, was zählt.
Eine Schonfrist danach gibt es nicht. Die Pflicht aus Paragraf 1 Absatz 1 Personalausweisgesetz, einen gültigen Ausweis zu besitzen, gilt ab dem Tag nach Ablauf genauso wie vorher, und die Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 32 Absatz 1 Nummer 1 entsteht mit diesem Tag. Ob dein Ausweis seit einer Woche oder seit einem Jahr abgelaufen ist, ändert an der Rechtslage also nichts: Ein gesetzlich geregelter Toleranzzeitraum existiert nicht. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, bleibt in beiden Fällen die Einzelfallentscheidung des Bürgeramts innerhalb des Rahmens von 5 bis 3.000 Euro.
Warum du ihn nicht einfach verlängern lassen kannst
Nach Paragraf 6 Absatz 5 Personalausweisgesetz ist “eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer… nicht zulässig”. Ist dein Ausweis abgelaufen, musst du also einen komplett neuen beantragen, nicht den alten verlängern lassen.
Der vorläufige Personalausweis als Sofortlösung
Wer glaubhaft machen kann, sofort einen Ausweis zu benötigen, und keinen Reisepass besitzt, bekommt laut Personalausweisportal stattdessen sofort einen vorläufigen Personalausweis. Er kostet 10 Euro zusätzlich und ist höchstens drei Monate gültig, danach brauchst du in jedem Fall den regulären Personalausweis.
Was du jetzt konkret tun solltest
Beantrage so schnell wie möglich einen neuen Personalausweis beim Bürgeramt deines aktuellen Wohnsitzes. Laut Personalausweisportal dauert die Bearbeitung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis du den neuen Ausweis abholen kannst, je länger du wartest, desto länger bist du ohne gültiges Ausweisdokument.
Wer überhaupt einen gültigen Ausweis besitzen muss
Nach Paragraf 1 Absatz 1 Personalausweisgesetz sind meldepflichtige Deutsche ab 16 Jahren verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, genau dieser Pflicht widersprichst du mit einem abgelaufenen Dokument.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bußgeld für einen abgelaufenen Personalausweis wirklich? Der gesetzliche Rahmen reicht von mindestens 5 Euro (Paragraf 17 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz) bis zu 3.000 Euro (Paragraf 32 Absatz 3 Personalausweisgesetz). Eine feste bundesweite Tabelle gibt es nicht, das Bürgeramt entscheidet im Einzelfall.
Kann ich meinen abgelaufenen Personalausweis verlängern lassen? Nein. Laut Paragraf 6 Absatz 5 Personalausweisgesetz ist eine Verlängerung über das aufgedruckte Datum hinaus ausgeschlossen, du musst einen neuen beantragen.
Was tun, wenn ich sofort einen Ausweis brauche? Der vorläufige Personalausweis kostet zusätzlich 10 Euro und ist höchstens drei Monate gültig, du bekommst ihn, wenn du einen sofortigen Bedarf glaubhaft machen kannst und keinen Reisepass besitzt.
Wie lange ist ein Personalausweis überhaupt gültig? Zehn Jahre nach Paragraf 6 Absatz 1 Personalausweisgesetz. Warst du bei der Ausstellung noch keine 24 Jahre alt, sind es nach Absatz 3 sechs Jahre.
Wie lange darf ein Personalausweis abgelaufen sein? Gar nicht. Es gibt keine gesetzliche Schonfrist, die Ausweispflicht nach Paragraf 1 Absatz 1 Personalausweisgesetz gilt ab dem Tag nach Ablauf unverändert weiter.
Mein Personalausweis ist seit einem Jahr abgelaufen, ist das schlimmer? Rechtlich ändert die Dauer nichts: Die Ordnungswidrigkeit entsteht am Tag nach Ablauf, einen gestaffelten Bußgeldkatalog wie bei der HU gibt es für den Personalausweis nicht. Die konkrete Höhe legt das Bürgeramt im Einzelfall fest.
Was sollte ich zuerst tun, wenn mein Ausweis abgelaufen ist? Sofort einen neuen Personalausweis beim Bürgeramt beantragen, die Bearbeitung dauert in der Regel mindestens zwei Wochen.
Nie wieder mit abgelaufenem Ausweis dastehen
Trage das Ablaufdatum deines Personalausweises einmal in LapseGuard ein und bekomme rechtzeitig eine Erinnerung, lange bevor ein Bußgeld überhaupt zum Thema wird. Kostenlos, auf deinem Gerät, ohne Konto.
Auch lesenswert: Personalausweis abgelaufen: das kostet die Verlängerung und HU überzogen: was droht, wenn der TÜV abgelaufen ist
Quellen
- Paragraf 32 Personalausweisgesetz, Bußgeldvorschriften (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 17 Ordnungswidrigkeitengesetz, Höhe der Geldbuße (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 6 Personalausweisgesetz, Gültigkeitsdauer (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 1 Personalausweisgesetz, Ausweispflicht (gesetze-im-internet.de)
- Personalausweisportal: Ich brauche den Personalausweis sofort. Was kann ich tun?
- Personalausweisportal: Wie lange dauert die Produktion des Personalausweises?
- Personalausweisportal: Gebühren und Gültigkeit