Nein, ein Reisepass lässt sich nicht verlängern. Paragraf 5 Passgesetz stellt klar: “Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Passes ist nicht zulässig.” Ist deiner abgelaufen oder läuft er bald ab, musst du einen komplett neuen beantragen, genau wie beim Personalausweis. Seit dem 7. Februar 2026 kostet der für Antragstellende ab 24 Jahren 70 Euro statt der bisherigen 60 Euro, unter 24 Jahren bleibt es bei 37,50 Euro. Dafür brauchst du deinen alten Pass oder Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den Termin bei deinem Bürgeramt.
Warum eine Verlängerung ausgeschlossen ist
Paragraf 5 Passgesetz regelt sowohl die Gültigkeitsdauer als auch das Verlängerungsverbot in einem Satz: Der reguläre Reisepass ist zehn Jahre gültig, für Antragstellende unter 24 Jahren sechs Jahre, ein vorläufiger Reisepass höchstens ein Jahr. “Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Passes ist nicht zulässig”, heißt es im selben Paragrafen ausdrücklich, mit einer einzigen Ausnahme für Kinderreisepässe. Für den regulären Reisepass Erwachsener gibt es also, anders als bei manchen Führerscheinen oder Ausweisen im Ausland, keinerlei Verlängerungsoption, du musst in jedem Fall einen neuen Pass beantragen.
Was der neue Reisepass seit Februar 2026 kostet
Paragraf 27 Passverordnung legt die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses nach Anlage 2 fest. Zum 7. Februar 2026 wurden diese Gebühren per Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens angehoben, die Bundesdruckerei GmbH hatte zuvor ihre Herstellungspreise erhöht. Seither gilt:
- ab 24 Jahren: 70 Euro (10 Jahre gültig)
- unter 24 Jahren: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
Zusätzliche Gebühren fallen unter anderem bei einer Antragstellung im Ausland bei einer deutschen Auslandsvertretung an. Beim Personalausweis stieg die Gebühr zum selben Stichtag von 37 auf 46 Euro, mehr dazu in Personalausweis abgelaufen: das kostet die Verlängerung.
Diese Unterlagen brauchst du für den neuen Reisepass
Für die Neubeantragung verlangt dein Bürgeramt in der Regel:
- deinen bisherigen Reisepass oder, falls noch vorhanden, deinen gültigen Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (digital direkt in der Behörde oder als Ausdruck nach den amtlichen Vorgaben)
- bei der allerersten Beantragung zusätzlich deine Geburtsurkunde
- eine aktuelle Meldebescheinigung, falls dein Wohnsitz nicht ohnehin im örtlichen Melderegister erfasst ist
- die fällige Gebühr, direkt bei Antragstellung zu zahlen
Zuständig ist dieselbe Behörde, die auch den Personalausweis ausstellt, in den meisten Städten also das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt deines Hauptwohnsitzes.
Häufige Fragen
Kann ich meinen abgelaufenen Reisepass einfach verlängern lassen? Nein. Paragraf 5 Passgesetz schließt eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ausdrücklich aus, du musst einen komplett neuen Reisepass beantragen.
Was kostet ein neuer Reisepass? Seit dem 7. Februar 2026 kostet er 70 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren und 37,50 Euro für unter 24-Jährige.
Was brauche ich für die Neubeantragung? Deinen alten Pass oder Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie bei der Erstbeantragung deine Geburtsurkunde, dazu die Gebühr direkt bei Antragstellung.
Nie wieder ohne gültigen Reisepass dastehen
Trage das Ablaufdatum deines Reisepasses einmal in LapseGuard ein und bekomme rechtzeitig eine Erinnerung, lange bevor eine Reise ansteht. Kostenlos, auf deinem Gerät, ohne Konto.
Auch lesenswert: Personalausweis abgelaufen: das kostet die Verlängerung und Personalausweis abgelaufen: So hoch ist das Bußgeld wirklich
Quellen
- Paragraf 5 Passgesetz, Gültigkeitsdauer (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 20 Passgesetz, Gebühren und Auslagen (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 27 Passverordnung, Gebühren (gesetze-im-internet.de)
- Bundesrat, Drucksache 628/25 (Beschluss): Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens