Für die Verlängerung deines Aufenthaltstitels gelten laut Paragraf 8 Aufenthaltsgesetz dieselben Vorschriften wie für die Ersterteilung, du brauchst also im Kern dieselben Unterlagen wie beim ersten Antrag: gültigen Pass, ein aktuelles biometrisches Foto, deinen bisherigen Aufenthaltstitel sowie Nachweise über Krankenversicherung und gesicherten Lebensunterhalt. Die Gebühr liegt laut Aufenthaltsverordnung bei 93 bis 98 Euro. Entscheidend ist vor allem der Zeitpunkt: Stellst du den Antrag vor Ablauf deines aktuellen Titels, gilt er bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde automatisch als fortbestehend.
Die gesetzliche Grundlage: dieselben Regeln wie bei der Ersterteilung
Paragraf 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz stellt klar: “Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.” Es gibt also kein eigenständiges, einfacheres Verlängerungsverfahren, sondern die Ausländerbehörde prüft erneut, ob die allgemeinen Voraussetzungen aus Paragraf 5 Aufenthaltsgesetz weiterhin erfüllt sind, etwa gesicherter Lebensunterhalt, geklärte Identität und erfüllte Passpflicht.
Diese Unterlagen brauchst du in der Regel
Nach Paragraf 82 Aufenthaltsgesetz bist du verpflichtet, alle für die Entscheidung erforderlichen Nachweise über deine persönlichen Verhältnisse unverzüglich vorzulegen. In der Praxis fragen Ausländerbehörden dafür typischerweise:
- deinen gültigen Pass oder Passersatz
- ein aktuelles digitales biometrisches Passfoto
- deinen bisherigen Aufenthaltstitel im Original
- einen Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
- einen Einkommensnachweis, etwa Gehaltsabrechnungen oder einen Arbeitsvertrag
- eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen Mietvertrag als Wohnsitznachweis
- bei einer Aufenthaltserlaubnis, die an eine Integrationskursauflage geknüpft ist, den Nachweis über die Teilnahme
Welche Unterlagen im Einzelfall zusätzlich verlangt werden, hängt vom jeweiligen Aufenthaltszweck ab und wird von deiner zuständigen Ausländerbehörde festgelegt.
Warum der Zeitpunkt zählt: die Fiktionswirkung
Paragraf 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz regelt, was mit deinem aktuellen Titel passiert, während die Behörde entscheidet: “Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung…, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.” Stellst du den Antrag rechtzeitig vor Ablauf, bleibt dein Aufenthaltsstatus also automatisch bestehen, selbst wenn die Bearbeitung länger dauert. Reichst du den Antrag dagegen erst nach Ablauf ein, greift diese Fortgeltungswirkung nicht automatisch: Die Ausländerbehörde kann sie laut demselben Absatz nur “zur Vermeidung einer unbilligen Härte” anordnen, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Was der Antrag kostet
Die Gebühren sind in Paragraf 45 Aufenthaltsverordnung festgelegt:
- Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93 Euro
- Verlängerung für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96 Euro
- Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich ihrer Verlängerung: 98 Euro
Was fehlende Unterlagen bedeuten
Fehlt bei der Antragstellung etwas, setzt dir die Ausländerbehörde laut Paragraf 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz eine angemessene Frist zur Nachreichung und teilt dir mit, welche Unterlagen genau fehlen. Nach Ablauf dieser Frist “geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben”, verspätet nachgereichte Dokumente helfen dir dann also möglicherweise nicht mehr weiter.
Häufige Fragen
Brauche ich dieselben Unterlagen wie bei der Ersterteilung? Ja, laut Paragraf 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz gelten für die Verlängerung dieselben Vorschriften wie für die Ersterteilung, die Ausländerbehörde prüft die allgemeinen Voraussetzungen erneut vollständig.
Was passiert, wenn mein Titel abläuft, bevor die Behörde entscheidet? Hast du die Verlängerung vor Ablauf beantragt, gilt dein bisheriger Titel laut Paragraf 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz bis zur Entscheidung automatisch als fortbestehend.
Was kostet die Verlängerung? Laut Paragraf 45 Aufenthaltsverordnung 93 Euro für mehr als drei Monate Verlängerung, 96 Euro für bis zu drei Monate, beziehungsweise 98 Euro bei einer gleichzeitigen Änderung des Aufenthaltstitels.
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Quellen
- Paragraf 8 Aufenthaltsgesetz, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 81 Aufenthaltsgesetz, Beantragung des Aufenthaltstitels (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 82 Aufenthaltsgesetz, Mitwirkung des Ausländers (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 45 Aufenthaltsverordnung, Gebühren (gesetze-im-internet.de)
- Paragraf 5 Aufenthaltsgesetz, Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (gesetze-im-internet.de)
- Hamburg.de: Elektronischer Aufenthaltstitel beantragen