Wer die Frist zum Umtausch seines alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss laut Bundesregierung mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt davon unberührt, du darfst also ganz normal weiterfahren. Nachholen musst du den Umtausch trotzdem: Er kostet nach Ziffer 202.5 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 25,50 Euro und ist ohne erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung möglich.
Welche Frist für dich gilt
Die Umtauschfristen sind laut Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung nach Geburtsjahr (für alte Papier-Führerscheine bis 1998) oder nach Ausstellungsjahr (für Kartenführerscheine ab 1999) gestaffelt, der letzte Stichtag ist der 19. Januar 2033. Mehrere Jahrgänge haben ihre Frist inzwischen bereits verpasst. Die vollständige Fristentabelle nach Jahrgang findest du in unserem separaten Artikel zum Führerschein-Umtausch.
Was eine verpasste Frist tatsächlich bedeutet
Laut der offiziellen FAQ der Bundesregierung handelt es sich beim Umtausch um eine “rein verwaltungstechnische Angelegenheit”: Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, eine Wiederholung der Fahrprüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind nicht erforderlich, auch nicht nach Fristablauf. Genannt wird nur ein einmaliger Betrag von 10 Euro Verwarnungsgeld, anders als beim TÜV gibt es hier keine gestaffelten Bußgelder, die mit der Wartezeit steigen.
So holst du den Umtausch jetzt nach
Für den Umtausch brauchst du:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- deinen aktuellen Führerschein
- die Gebühr von 25,50 Euro nach Ziffer 202.5 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Eine “neue” Frist oder Karenzzeit gibt es nach dem Verpassen nicht: Die Behörde erwartet den Umtausch, sobald du ihn nachholen kannst, es entsteht aber auch kein zusätzliches Bußgeld für jeden weiteren Monat der Verzögerung.
Auch der Motorradführerschein ist betroffen
Für den Motorradführerschein gelten laut Bundesregierung dieselben gestaffelten Fristen wie für den Pkw-Führerschein, künftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre erneuert werden, ebenfalls ohne erneute Prüfung oder Gesundheitszeugnis.
Häufige Fragen
Muss ich nach einer verpassten Frist die Fahrprüfung wiederholen? Nein. Der Umtausch ist laut Bundesregierung eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit, die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen.
Wie hoch ist das Bußgeld für eine verpasste Umtauschfrist? Laut Bundesregierung musst du mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Wird die Strafe höher, je länger ich die Frist schon verpasst habe? Die offizielle FAQ nennt nur einen einmaligen Betrag von 10 Euro, eine Staffelung nach Wartezeit wie beim TÜV ist nicht vorgesehen.
Was kostet der Umtausch selbst? 25,50 Euro nach Ziffer 202.5 der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, zuzüglich eines biometrischen Passfotos.
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